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SWK 10, 1. April 2012, Seite 538

Sicherheitszuschlag bei Metro-Einkäufen

Bei einem Restaurantbetrieb wurde im Rahmen einer Prüfung festgestellt, dass verschiedene Wareneinkäufe nicht in die Buchhaltung aufgenommen wurden. Es war einer jener Fälle, bei denen die vor oder nach einem offiziellen Einkauf beim Metro unter „privat“ eingekauften Waren dem Geschäft zugerechnet wurden. Der VwGH bestätigt die Schätzung dem Grunde nach, hebt aber den Bescheid wegen Verfahrensmängeln auf, weil die Behörde neben einer Zuschätzung von Getränkeumsätzen die Lebensmitteleinkäufe mit einem Faktor von 4,5 multipliziert hat. Dies ergab Erlöse von 450 % des Einkaufes, obwohl vom Steuerpflichtigen nachgewiesen wurde, dass der Verkaufspreis maximal bei 260 % liegt. Aus diesem Grund wurde der Bescheid aufgehoben ( 2010/15/0088).

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