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Begräbniskosten im Ausland als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Aufwendungen sind außergewöhnlich, wenn sie nicht nur der Höhe nach, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen sind. Kosten (Reisekosten) für die Teilnahme an einer Beerdigung sind nicht außergewöhnlich, auch wenn sie im gegebenen Fall vergleichsweise hoch sind. Dies gilt auch dann, wenn es sich um die Beerdigung eines nahen Angehörigen handelt (Flugkosten in den Kosovo zur Teilnahme an der Beerdigung der Mutter).
( RV/0710-I/09)