Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Berücksichtigung von Sonderzahlungen bei Bemessung des Wochengeldes
Die vom Dienstgeber an die Gebietskrankenkasse zu übermittelnde Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld bildet für diese die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Wochengeldes. Dass die Berechnung des Arbeitsverdienstes (siehe auch den Beitrag von Kocher in dieser Ausgabe der PV-Info, Seite 20) für den Dienstgeber durchaus nicht immer einfach ist, zeigt die höchstgerichtliche Judikatur.
Gastbeitrag von Mag. Margot Blauensteiner, Mag. Margot Blauensteiner ist juristische Mitarbeiterin und Managerin bei LeitnerLeitner, Wien.
Berechnung des Wochengeldes
Die Höhe des Wochengeldes ergibt sich aus dem Nettoarbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Versicherungsfalls. Sonderzahlungen iSd § 49 Abs 2 ASVG sind bei der Bemessung des Wochengeldes nach Maßgabe des § 162 Abs 4 ASVG zu berücksichtigen, dh, der Verdienst ist – als Abgeltung für die auf die letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist entfallenden Sonderzahlungen – um einen durch die Satzung des Versicherungsträgers allgemein festzusetzenden Prozentsatz zu erhöhen (dieser beträgt bei Anspruch auf Sonderzahlungen bis zur Höhe ei...