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PV-Info 10, Oktober 2011, Seite 19

Die Höhe des Wochengeldes

Mag. Christa Kocher

Durch das Wochengeld sollen die Einkommensverhältnisse der werdenden Mutter während des Beschäftigungsverbots erhalten bleiben. Während beim ersten Kind zumeist das Einkommen aus einem Dienstverhältnis herangezogen werden kann, sind die Möglichkeiten für jedes weitere Kind vielfältig und nicht immer leicht verständlich.

Eintritt des Versicherungsfalls

Die Höhe des Wochengeldes hängt davon ab, nach welcher gesetzlichen Bestimmung man bei Eintritt des Versicherungsfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Als Eintritt des Versicherungsfalls gilt der Beginn der Schutzfrist , also grundsätzlich acht Wochen vor der Geburt. Je nachdem, ob bei Eintritt des Versicherungsfalls

  • ein (freies) Dienstverhältnis vorlag oder

  • eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld) oder

  • Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde,

wird das Wochengeld unterschiedlich berechnet. Aber auch ohne aufrechte Krankenversicherung kann ausnahmsweise ein Wochengeld gebühren (zB aufgrund der Schutzfristklausel , siehe PV-Info 9/2011, Seite 25 f).

S. 20Wochengeld aufgrund eines (freien) Dienstverhältnisses

Grundsätzlich gebührt das Wochengeld in Höh...

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