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Neues Dienstreiserecht für Bauangestellte ab 1. 11. 2011
Nach langen Verhandlungen zwischen der Bundesinnung Bau und dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und der Gewerkschaft der Privatangestellten andererseits wurde eine Einigung für ein neues Dienstreiserecht für die Angestellten der Baugewerbe und der Bauindustrie erzielt. Dieses tritt mit in Kraft.
Das neue Dienstreiserecht ersetzt die bisherigen Bestimmungen der §§ 16 bis 22a des Kollektivvertrags (KV) für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie zur Gänze. Da das neue Dienstreiserecht keine Trennungsgelder sowie Bauzulagen mehr vorsieht, stehen diese Vergütungen nur mehr bis zu. Zu einer eventuellen Abgeltung von Bauzulagen siehe die dazu ergangene Übergangsbestimmung.
1. Taggeld
Für den Anspruch auf Taggeld unterscheidet der KV künftig zwischen Dienstreisen , die auf eine Baustelle führen, und „sonstigen Dienstreisen“ ; sonstige Dienstreisen sind demnach alle Dienstreisen, die nicht auf eine Baustelle führen.
S. 14Dienstreise auf eine Baustelle
Bei einer Dienstreise auf eine Baustelle kommt es nochmals zu Unterscheidungen:
Führt eine Dienstreise auf eine weit entfernte Baustelle , dann gebührt ein Taggeld von € 26,40 pro Arbeitstag .
Eine weit entfernte B...