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Werbungskosten bei fremdbestimmten Dienstreisen
Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2010/15/0043, neue Aussagen zur Werbungskosteneigenschaft von Reisekosten getroffen und dabei dem Umstand der „Fremdbestimmtheit“ besonderes Gewicht beigemessen.
Absetzbarkeit als Werbungskosten
Grundsätzlich sind vom Arbeitnehmer selbst getragene Aufwendungen für (ausschließlich) beruflich veranlasste Reisen als Werbungskosten abzugsfähig. Werden vom Arbeitgeber für Dienstreisen nicht steuerbare (§ 26 EStG) Ersätze geleistet, kürzen diese Ersätze die abzugsfähigen Werbungskosten.
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer arbeitete und wohnte an einem von seinem Familienwohnsitz weit entfernten Dienstort. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung lagen unstrittig nicht vor.
Der Arbeitnehmer unternahm regelmäßig Dienstreisen, die ihn in die Nähe seines Familienwohnsitzes führten. Aufgrund der zeitlichen Lagerung der Dienstreisen (jeweils vor oder im Anschluss an arbeitsfreie Tage) wurde seitens des Finanzamtes eine private Mitveranlassung unterstellt und ein Abzug von als „Differenzwerbungskosten“ geltend gemachten Aufwendungen nicht zugelassen . Fraglich war nun, inwieweit dieser private „Zusatznutzen“ eine...