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Erweitertes Diskriminierungsverbot und erhöhte Einkommenstransparenz
Eine am im Nationalrat beschlossene Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) bringt ab etliche Neuerungen mit sich. Der folgende Beitrag stellt die für Arbeitgeber relevanten Änderungen vor.
Erweiterung des Geltungsbereichs des Diskriminierungsverbots
Der Geltungsbereich des Diskriminierungsverbots wurde durch die Novelle erweitert. Eine Diskriminierung liegt nunmehr auch dann vor, wenn eine Person aufgrund ihres Naheverhältnisses zu einer Person wegen deren Geschlechts, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alters oder Behinderung diskriminiert oder belästigt wird. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErlRV) führen dazu aus, dass in Umsetzung von Richtlinien der EU und der Judikatur des EuGH nunmehr klargestellt werden soll, dass sich der Schutz des GlBG auch auf jene Personen erstreckt, die in einem Naheverhältnis zu jener Person stehen, die das diskriminierungsgeschützte Merkmal aufweist.
Der Begriff „Naheverhältnis“ geht dabei über familiäre Beziehungen hinaus und erfasst auch ein auf persönlicher Freundschaft und Schutzbefohlenheit basierendes Naheverhältnis. Das Naheverhältnis bezieht sich nicht nur auf bestehende rechtliche Verpflichtungen (zB Fürsorgepflicht der Eltern für ihr Kin...