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Unentgeltliche Kontoführung als steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Ob bei der für Mitarbeiter einer Bank unentgeltlichen Kontoführung ein geldwerter Vorteil gemäß § 15 Abs 2 Einkommensteuergesetz (EStG) aus dem Dienstverhältnis vorliegt, ist nicht danach zu beurteilen, welches Entgelt andere Banken für die Leistungen, die der Arbeitgeber seinen (ehemaligen) Arbeitnehmern gegenüber unentgeltlich erbringt, in Rechnung stellen, sondern danach, welches Entgelt der Arbeitgeber den Kunden, die nicht in einem (ehemaligen) Dienstverhältnis stehen, in Rechnung stellt. Da der Gesetzeswortlaut von üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes spricht, sind dabei Preiszugeständnisse, die der Arbeitgeber im Einzelfall aufgrund gezielter Preisverhandlungen einräumt, sowie Sonderkonditionen für bevorzugte Kunden nicht zu berücksichtigen. Der Beurteilung als steuerpflichtiger Arbeitslohn stünde nur ein ausschließliches Arbeitgeberinteresse an der unentgeltlichen Vorteilszuwendung entgegen.
Das EStG kennt keine Steuerbefreiung für Kleinstmengen (hier: 72 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr). Die Versteuerung (auch) eines geldwerten Vorteils von lediglich € 72,– pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr entspricht daher der bestehenden Gesetzeslage ( ).
Anmerkung: Gegen diese Entschei...