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Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2011
Folgende Änderungen betreffend die Personalverrechnung sind geplant:
Dauerregelung der Steuerbefreiung für Auslandsmontagen nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG: Anwendung auf Arbeitgeber aus EU/EWR/Schweiz sowie Arbeitgeber in Drittstaaten, die Arbeitnehmer von einer Betriebsstätte in EU/EWR/Schweiz entsenden; Mindestentfernung des ausländischen Einsatzortes von 600 km; Befreiung von 50 % der laufenden Einkünfte, soweit dieser Betrag nicht 75 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage iSd § 108 ASVG übersteigt; Tätigkeit muss unter erschwerenden Umständen geleistet werden; Begünstigung ist daran gekoppelt, dass bestimmte steuerliche Begünstigungen nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (sofern auf Steuerbefreiung verzichtet wird, gelten Einschränkungen nicht); Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts bei monatlicher Lohnsteuerberechnung entfällt; Neuregelung ab 2012, Übergangsregelung (Steuerfreiheit für 33 % der Auslandsbezüge) allerdings weiter auf an einem weniger als 600 km entfernten Einsatzort beschäftigte Arbeitnehmer anwendbar; DB, DZ und KommSt: begünstigte Auslandsbezüge nur mehr im Ausmaß von 50 % befreit.
Beseitigung der Ungleichbehandlung der Besteuerung sonstiger Bezüge bei Arbeitnehmern, die dem BUAG unterlie...