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PV-Info 9, September 2011, Seite 5

Checkliste zum 30. 9. 2011

PV-Info Redaktion

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  • Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 im Fall eines Pflichtveranlagungstatbestandes
  • Nach dem 30. 9. darf das Finanzamt keinen (geänderten) Vorauszahlungsbescheid mehr erlassen, es sei denn, der Antrag des Steuerpflichtigen wurde bis gestellt. Überprüfen Sie daher, ob es noch sinnvoll ist, eine Herabsetzung der laufenden Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen 2011 zu beantragen.
  • Für nach dem vorgeschriebene Nachzahlungen an Einkommen- bzw Körperschaftsteuer 2010 läuft die Anspruchsverzinsung (2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, derzeit 2,88 %; Bagatellbetrag von € 50,–).
  • Frist zur Einreichung des Jahresabschlusses per beim Firmenbuch.

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