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Arbeitslosengeld nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Wird ein Dienstverhältnis (oder ein freies Dienstverhältnis iSd § 4 Abs 4 ASVG) durch den Dienstnehmer oder aus dessen Verschulden beendet (und tritt dadurch Arbeitslosigkeit ein), führt das unter bestimmten Voraussetzungen zur vorübergehenden Sperre des Arbeitslosengeldes. Vergleichbare Bestimmungen gelten für selbständig Erwerbstätige, die in die Arbeitslosenversicherung optiert haben und ihre Tätigkeit beenden.
Relevante Beendigungsarten
Gemäß § 11 Abs 1 AlVG erhalten Arbeitslose , deren Dienstverhältnis infolge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, für die Dauer von vier Wochen kein Arbeitslosengeld . Dies gilt auch für Selbständige, deren Erwerbstätigkeit infolge eigenen Verschuldens oder freiwillig beendet worden ist. Eine freiwillige Lösung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer liegt in folgenden Fällen vor:
Dienstnehmerkündigung,
vorzeitiger Austritt oder
Lösung in der Probezeit durch den Dienstnehmer.
Eine einvernehmliche Lösung oder eine Beendigung durch Zeitablauf wird dagegen – trotz Zustimmung des Dienstnehmers zur Auflösung des Dienstverhältnisses bzw auch bei Ablehnung eines Angebots zur Verlängerung des befristeten Dienstverhält...