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LStR-Wartungserlass 2011: Reisen mit beruflichen und privaten Abschnitten
Am wurde der Wartungserlass 2011 zu den LStR 2002 (BMF-010222/0121-VI/7/2011) veröffentlicht, mit dem die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2011 (inklusive des BMF-Erlasses zum Montageprivileg) und des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2010 in die LStR 2002 eingearbeitet wurden. Im Zentrum des letzten Beitrags dieser Serie stehen die neuen Ansichten der Finanzverwaltung zu Reisen mit beruflichen und privaten Reiseabschnitten.
Ausgelöst durch die aktuelle Judikatur des VwGH ( ), geht die Finanzverwaltung von ihrer strengen Verwaltungspraxis ab, wonach Aufwendungen oder Ausgaben für Reisen, die sowohl durch die Berufsausübung als auch durch die Lebensführung veranlasst sind, grundsätzlich keine Werbungskosten darstellen (Aufteilungsverbot). Nunmehr ist mittels einer sehr differenzierten Vorgehensweise der beruflich veranlasste Anteil an den Aufwendungen abzugsfähig.
Wichtiger Hinweis
Nach dem Wortlaut des vorliegenden Wartungserlasses betreffen die nachstehenden Ausführungen beruflich veranlasste Reisen (§ 16 Abs 1 Z 9 EStG) bzw das Geltendmachen von Differenzwerbungskosten, nicht aber eine die Personalverrechnung betreffende Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG.
Berufliche Veranlassung
Beruf...