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Entlassung wegen Installierung privater Dateien am Dienst-PC
Installiert der Arbeitnehmer private Hard- oder Software auf den EDV-Geräten des Arbeitgebers, so kann dies außer Schadenersatzansprüchen (wenn dem Arbeitgeber daraus ein Schaden entsteht) auch die Entlassung nach sich ziehen. Die Voraussetzungen dafür werden im Folgenden anhand einer konkreten Entscheidung dargestellt ().
Sachverhalt
Der Kläger war ab dem Jahr 2000 beim Arbeitgeber beschäftigt und erlernte den Beruf des Ledertechnikers. Er war zuerst als Schichtführer, dann als Abteilungsleiterstellvertreter und schließlich als Abteilungsleiter beschäftigt. Seinen Firmencomputer nutzte der Kläger nicht alleine. Dieser stand in einem Großraumbüro, das Passwort war den Mitarbeitern bekannt. Es war üblich, dass die Mitarbeiter (darunter auch der Systemadministrator) an seinem PC arbeiteten und auch Ordner anlegten. Der Systemadministrator verfügte – im Unterschied zum Kläger – über jene Autorisierung, die für die Durchführung von Installationen am PC benötigt wurde.
Der Systemadministrator installierte auf dem PC – teilweise in Absprache bzw über Aufforderung des Klägers – diverse Musikdateien, das Kriegsspiel „Call of Duty“ , ein Brennprogramm namens „Nero...