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PV-Info 12, Dezember 2011, Seite 13

Mehrere kurzfristige Arbeitsverhältnisse und Kettenvertrag

Dr. Thomas Rauch

Die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse ist, wenn sachliche Gründe hierfür nicht vorliegen, als durchgehendes Arbeitsverhältnis zu beurteilen. Falls zeitliche Abstände bestehen und der Arbeitnehmer den Zeitpunkt der Einsätze beeinflussen kann, ist die Rechtssituation unter Umständen anders zu beurteilen.

Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 10. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Sachliche Gründe für mehrfache Befristung

Werden mehrere befristete Arbeitsverhältnisse aneinandergereiht, um damit das Entstehen von Rechten des Arbeitnehmers zu verhindern (zB Kündigungs- und Entlassungsschutz, Kündigungsfristen und Kündigungstermine), die sich bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ergeben würden, so nimmt die Rechtsprechung einen sittenwidrigen Kettenvertrag an. In einem solchen Fall ist von einem durchgehenden unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses tritt ...

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