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Änderung der formalen Vorgangsweise bei der Rückforderung von ungerechtfertigten NoVA-Vergütungen
BMF-Erlass als Reaktion auf die Rechtsprechung des VwGH
In der abgabenbehördlichen Verwaltungspraxis wurde im Allgemeinen im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten NoVA-Vergütung diese Nachforderung mittels eines (neuerlichen) Festsetzungsbescheids erledigt (bescheidmäßige NoVA-Festsetzung mit dem NoVA-Formular NoVA 3 mit null [0]). Gleichzeitig erfolgte aufgrund der abgabenbehördlichen Buchungssystematik eine Belastung des Vorsolls (des ursprünglichen Vergütungsbetrags an NoVA) am Abgabenkonto. Diese Nachforderung war daher nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen vom NoVA-Schuldner einzuheben. Nach dem VwGH-Erkenntnis vom , 2011/16/0128, entspricht jedoch eine derartige Vorgangsweise nicht der Rechtslage.
1. VwGH zur Rückforderung einer NoVA-Rückvergütung
Ausgangslage war die Vergütung einer NoVA gem. § 12 NoVAG für einen gem. § 3 Abs. 3 NoVAG befreiten Mietwagen. Im Rahmen einer Außenprüfung wurde sachverhaltsmäßig jedoch festgestellt, dass die Vergütung der NoVA zu Unrecht erfolgte. Das Finanzamt forderte daher die NoVA-Vergütung mittels des Formblattes NoVA 3 zurück, indem die NoVA mit null (0) bemessen wurde und gleichzeitig das Vorsoll der ursprünglichen Rückvergütung nunmehr als Belastung vorgeschrieben wurde.
Nach einem Erkenntnis des VwGH hat damit a...