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PV-Info 8, August 2010, Seite 33

Unterbrechung oder Karenzierung des Arbeitsverhältnisses?

Dr. Andreas Gerhartl

Die Unterscheidung zwischen Beendigung und Wiederbegründung (Unterbrechung) sowie Karenzierung eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Als unterscheidungskräftige Merkmale werden dabei vor allem die Abrechnung beendigungsabhängiger Ansprüche, die Parteienabsicht, den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen, und die „Beurkundung“ durch den Arbeitgeber (Arbeitsbescheinigung, Dienstzeugnis, Abmeldung bei der Gebietskrankenkasse) angesehen. Die Problematik wird im Folgenden anhand eines konkreten Falls verdeutlicht ().

Sachverhalt

Der Kläger war beim Beklagten während folgender Zeiträume als Kraftfahrer im Baugewerbe beschäftigt:

  • vom bis ,

  • vom bis ,

  • vom bis ,

  • vom bis ,

  • vom bis ,

  • vom bis ,

  • vom bis und

  • vom bis .

Die Arbeitsverhältnisse wurden saisonbezogen beendet, und zwar einmal durch Arbeitgeberkündigung, in den anderen Fällen jeweils durch einvernehmliche Auflösung. Anlässlich der Beendigung wurden die Ansprüche des Klägers jeweils abgerechnet. Der Kläger wurde im Winter bei der Gebietskrankenkasse (GKK) abgemeldet, erhielt jedoch eine ...

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