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Urlaub bei Veränderung des Ausmaßes der Arbeitszeit
Nach dem Urlaubsgesetz (UrlG) beträgt das Urlaubsausmaß bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Jahres auf 36 Werktage (§ 2 Abs 1 UrlG). Nach der Rechtsprechung kann die Berechnung auch in Arbeitstagen erfolgen (zB ). Wie nun der Urlaub bei Wechsel von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung oder umgekehrt umgerechnet werden kann, zeigt Ihnen der folgende Beitrag.
(Fehlende) gesetzliche Regelung
Keine Entscheidung des OGH liegt zu der Frage vor, wie die Umrechnung eines Urlaubsguthabens zu erfolgen hat, wenn sich das Ausmaß der täglichen bzw wöchentlichen Arbeitszeit verändert. Wird also etwa das wöchentliche Arbeitszeitausmaß von drei Tagen mit je sechs Stunden mit auf vier Tage mit je acht Stunden erhöht und liegt ein Urlaubsguthaben per von fünf Arbeitstagen vor, so ist zu klären, wie dieses Urlaubsguthaben bei der Umstellung zu berücksichtigen ist.
Zunächst geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Urlaubsanspruch auf die tatsächlichen Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten umgerechnet werden kann (). Arbeitet also der Teilzeitbeschäftigte an drei Tagen pro Woche, so kann der jährliche Anspruch ...