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PV-Info 6, Juni 2010, Seite 27

Kollektivvertraglicher Kündigungstermin bei Handelsangestellten

Mag. Christa Kocher

Der Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben erlaubt die Kündigung zum 15. des Monats und zum Monatsletzten für den Arbeitgeber nur so lange, als das Arbeitsverhältnis der tatsächlichen kaufmännischen Tätigkeit nicht länger als fünf Jahre gedauert hat. Danach kann die Kündigung nur mehr zum Ende eines Quartals ausgesprochen werden. Laut OGH ist diese Bestimmung aber nur dann anwendbar, wenn tatsächlich eine kaufmännische Tätigkeit ausgeübt wurde ().

Definition der „kaufmännischen Tätigkeit“

Das Angestelltengesetz unterscheidet zwischen:

  • kaufmännischen Tätigkeiten,

  • höheren nicht kaufmännischen Tätigkeiten und

  • Kanzleiarbeiten.

Unter kaufmännischen Tätigkeiten versteht man die typischen Tätigkeiten eines Kaufmanns, also alle Tätigkeiten, die mit dem Ein- und Verkauf zusammenhängen, wie Kundenwerbung, Kundenberatung, Preisfestsetzung, Lagerhaltung und den damit verbundenen Einkauf sowie die Entwicklung von Verkaufs- und Marketingstrategien. Für höhere nicht kaufmännische Tätigkeiten wird eine bestimmte Qualifikation gefordert, wie größere Selbständigkeit, höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit. Aber auch die Fähigkeiten, die Arbeiten ...

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