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PV-Info 6, Juni 2010, Seite 5

Checkliste Personalverrechnung Juni 2010

Mag. Monika Kunesch
  • Bei Altersteilzeit gilt ab 2010: Kollektivvertragliche Lohnerhöhungen werden durch die Erhöhung des Altersteilzeitgeldes mit dem Tariflohnindex abgegolten, die jeweils im Mai erfolgt und für die nächsten zwölf Monate gültig ist; mit erfolgte somit eine Anpassung (Erhöhung) des Altersteilzeitgeldes um 3,4 %. Lohnerhöhungen auf der Grundlage von kollektivvertraglichen Anpassungen (unabhängig von ihrer Höhe) und andere Entgeltänderungen, die nicht mehr als € 20,– betragen, sind daher nicht dem Arbeitsmarktservice bekanntzugeben.

  • Kontrolle der Bescheide über die Behindertenausgleichstaxe: Die Ausgleichstaxe für jeden im Jahr 2009 nicht beschäftigten Behinderten beträgt € 220,– pro Monat.

  • Abrechnung der Sonderzahlungen: Achten Sie darauf, dass laut Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik (IT-KV) die Weihnachtsremuneration und der Urlaubszuschuss (13. und 14. Monatsgehalt) im Jahr 2010 einmalig um 10 % erhöht werden.

Mag. Monika Kunesch
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