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Begutachtungsentwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Begutachtungsentwurf zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Folgende Maßnahmen im Einkommensteuergesetz (EStG), die die Personalverrechnung betreffen, sind geplant
Einführung einer Haftungsbestimmung zur Erbringung von Bauleistungen. Alternativ zur Haftung kann der Auftraggeber 10 % des Werklohns direkt an das Finanzamt des beauftragten Unternehmers leisten.
Einführung der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers in Betrugsfällen.
Verpflichtung zum Steuerabzug (20 %) für bestimmte Auftragnehmer (Erweiterung des § 109a EStG).
Meldeverpflichtungen für Zahlungen in das Ausland an bestimmte Auftragnehmer (§ 109b EStG).
Die Begutachtungsfrist endet am , die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. PV-Info wird Sie auf dem Laufenden halten.
Monika Kunesch