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Checkliste Personalverrechnung April 2010
Allfällige Einmalzahlungen in Kollektivverträgen (KV) beachten – zB KV für Angestellte in Reisebüros: Mit dem Aprilgehalt 2010 wird eine Einmalzahlung in Höhe von € 50,– fällig. Kollektivvertragliche Einmalzahlungen sind sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug, lohnsteuerrechtlich als sonstiger Bezug nach § 67 Abs 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) abzurechnen.