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PV-Info 3, März 2010, Seite 6

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Hannelore Ortner

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Keine fallweise Beschäftigung freier Dienstnehmer

Freie Dienstnehmer sind keinesfalls fallweise beschäftigte Personen im Sinne des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und können demzufolge auch nicht als solche zur Sozialversicherung gemeldet werden. Wird ein freier Dienstnehmer tatsächlich nur an bestimmten Tagen tätig, sind für die entsprechenden Zeiträume jeweils An- und Abmeldungen zu erstatten. Nur „echte“ Dienstnehmer können als fallweise beschäftigte Personen gemeldet werden (Quelle: NÖDIS Nr. 13/Dezember 2009).

Betriebsvereinbarung betreffend Kündigungstermine

Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass das Dienstverhältnis von beiden Seiten zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung der im Angestelltengesetz (AngG) vorgesehenen Kündigungsfristen aufgelöst werden kann, machen die Betriebsvereinbarungsparteien nur von der in § 20 Abs 3 AngG vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeit Gebrauch, zu vereinbaren, dass die Kündigungsfrist am 15. oder Letzten eines jeden Monats endet. Eine Einschränkung dahin, dass sich diese Regelung nur auf Einzelvereinbarungen b...

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