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Dienstreisen vom Wohnort zum Einsatzort in „Arbeitgebernähe“
In einer jüngst ergangenen Entscheidung des UFS stand die für die Praxis sehr interessante Frage im Raum, ob Werbungskosten für Dienstfahrten, die zum Einsatzort, aber nicht zur Arbeitsstätte führen, anzuerkennen sind ().
Sachverhalt
Die Dienststelle des Arbeitnehmers lag in Wien (Dienstort) und war ca 55 km von seinem Wohnsitz entfernt. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurde das große Pendlerpauschale berücksichtigt. Der Arbeitnehmer musste jedoch auch an dienstfreien Tagen immer wieder Überstunden leisten. Dabei fuhr er mit seinem privaten Pkw direkt von seiner Wohnung zum Dienstverrichtungsort (Einsatzort) und nach Beendigung der Tätigkeit von dort zurück zu seiner Wohnung. Seine Dienststelle suchte er an diesen Tagen nicht auf.
Dem Arbeitnehmer wurde die geleistete Arbeitszeit als Überstunden vergütet, er bekam jedoch keinen Aufwandersatz für die Fahrten ausbezahlt.
Das Finanzamt verneinte für die Jahre 2008 und 2009 den Anspruch auf Werbungskosten für die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Dienstverrichtungsort, da diese Strecke nach wie vor (wie im Rahmen der Veranlagungen 2006 und 2007) unter die Abgeltungswirkung des Pendlerpausc...