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Zur Abgrenzung zwischen Konkurrenzverbot und Konkurrenzklausel
In der Praxis werden die Begriffe „Konkurrenzverbot“ und „Konkurrenzklausel“ vielfach verwechselt. Der folgende Beitrag zeigt kurz die wesentlichen Unterschiede auf. Dies auch unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Verletzung des Konkurrenzverbotes oder der Konkurrenzklausel.
Was ist der Unterschied?
Das maßgebliche Unterscheidungskriterium zwischen dem Konkurrenzverbot und der Konkurrenzklausel ist, dass das Konkurrenzverbot während des aufrechten Dienstverhältnisses zu tragen kommt.
Demgegenüber ist die Konkurrenzklausel eine nachvertragliche Klausel, die vom Arbeitgeber erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses geltend gemacht werden kann. Die Konkurrenzklausel ist zwingend schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren (§§ 36, 37 Angestelltengesetz [AngG], § 2c Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz [AVRAG]).
Was haben beide Klauseln gemeinsam?
Beide Klauseln zielen darauf ab, dem Arbeitnehmer eine konkurrenzierende Tätigkeit, und zwar sowohl auf selbständiger Basis („auf eigene Rechnung“) als auch auf unselbständiger Basis (als Arbeitnehmer bei einem anderen Arbeitgeber, „auf fremde Rechnung“) zu verbieten.
Gesetzliche Regelung
Während des aufrechten Dienstver...