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Begutachtungsentwurf zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Lohn- und Sozialdumping ist eine sozialpolitisch unerwünschte Erscheinung, die nicht nur Dienstnehmern das ihnen zustehende Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung vorenthält, sondern auch den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen untergräbt. Gerade im Zuge der anstehenden Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische EU-Bürger kann es zu einer Verstärkung dieses negativen Phänomens kommen. Die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen, um Lohn- und Sozialdumping hintanzuhalten, soll im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG), im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG), im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) und im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) erfolgen.
Im Einzelnen beinhaltet der Begutachtungsentwurf ua folgende Maßnahmen:
Kontrolle des kollektivvertraglich zustehenden Mindestentgelts für nach Österreich überlassene oder entsandte Arbeitnehmer durch das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtete Dienstleistungszentrum; die Sachverhaltsermittlung erfolgt durch die Organe der Abgabenbehörde (KIAB).
Betretungs-, Einsichts- und Befragungsrechte der zuständigen Organe der Abgabenbehörde für Ermittlungszwecke.
Feststellung und Anzeige von Unterentlohnungen auch für die dem ASVG unterliegenden Arbeitnehmer durch die zuständigen Träger der Kranke...