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PV-Info 10, Oktober 2009, Seite 31

Provisionen – Fortzahlung bei Dienstfreistellung, Urlaub und Krankenstand

Mag. Judith Morgenstern

In einer Entscheidung hat der OGH die Fortzahlung der bisher durchschnittlich verdienten Provisionen während der Dienstfreistellung dann verneint, wenn der Arbeitnehmer aufgrund betrieblich bedingter Umstände auch ohne Dienstfreistellung keine Provisionen verdient hätte ( ).

Sachverhalt

Der Arbeitnehmer war bei einem Zeitungsherausgeber beschäftigt und dort im Anzeigenverkauf, und zwar für zwei Zeitungen seines Arbeitgebers, tätig. Für jede vom Arbeitnehmer akquirierte Anzeige erhielt dieser nach Zahlungseingang durch den Kunden eine anteilige Provision vom Verkaufserlös . Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung. Kurz vor Zugang der Kündigung an den Arbeitnehmer traf die Muttergesellschaft des Arbeitgebers die Entscheidung, dass jene zwei Zeitschriften, für die der Arbeitnehmer tätig war, eingestellt werden. Da mit der Einstellung der beiden Zeitschriften auch der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers wegfiel, wurde der Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist (zwei Monate) dienstfrei gestellt .

Der Arbeitnehmer begehrte nun für die Dauer der Dienstfreistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses jene Provisionen, die er bishe...

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