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PV-Info 10, Oktober 2009, Seite 23

Beendigung von Dienstverhältnissen bei langen Krankenständen

Mag. Christa Kocher

Kranke Arbeitnehmer sind in Österreich nicht speziell vor der Beendigung ihres Dienstverhältnisses durch den Arbeitgeber geschützt. Wer sein Dienstverhältnis nicht einvernehmlich löst oder wegen Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension selbst beendet, kann auch gekündigt oder sogar entlassen werden.

Die Kündigung

Auch (lange) im Krankenstand befindliche Arbeitnehmer können gekündigt werden. Allerdings kann die Kündigung unter folgenden Voraussetzungen angefochten werden:

  • Es handelt sich um einen betriebsratspflichtigen Betrieb (dauernd mindestens fünf Mitarbeiter, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; dies gilt auch, wenn kein Betriebsrat errichtet wurde).

  • Der gekündigte Mitarbeiter ist bereits sechs Monate im Betrieb beschäftigt.

  • Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt .

Eine Kündigung ist sozial ungerechtfertigt, wenn sie wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt . Gerade bei einem Arbeitnehmer, der sehr lange oder aber häufig im Krankenstand ist, werden wohl wesentliche Interessen beeinträchtigt sein. Allerdings ist eine Kündigung dann nicht sozialwidrig, wenn der Arbeitgeber den Nachweis erbringen kann, dass die langen Krank...

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