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PV-Info 10, Oktober 2009, Seite 13

Zweifelsfragen zumWegfall des Bonus-Malus-Systems

Hannelore Ortner

Das Bonus-Malus-System wurde im Zuge des sog Arbeitsmarktpakets 2009 mit Wirksamkeit vom abgeschafft und gehört somit der Vergangenheit an. Konkret bedeutet dies, dass für Einstellungen und Freisetzungen älterer Dienstnehmer nach dem Ablauf des weder ein Bonus gebührt noch ein Malus anfällt. Der folgende Beitrag beruht auf der Darstellung im Newsletter der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖDIS Nr. 9/September 2009) und wurde von der Redakteurin erweitert.

Gibt es nach dem noch „alte“ Bonus-Fälle?

Antwort: Ja!

Am bestehende Bonus-Fälle bleiben weiterhin aufrecht . Der letzte Zeitpunkt, an dem die Einstellung eines Dienstnehmers zu einem Bonus führen kann, ist somit der . Dies gilt auch für Wiedereinstellungen. Der Wechsel von einem geringfügigen zu einem voll- (und arbeitslosen-)versicherungspflichtigen Dienstverhältnis kann ebenfalls nur bis einen Bonus begründen.

Beispiel 1

  • Einstellung: bis mit Bonus,

  • Wiedereinstellung: bis mit Bonus,

  • erneute Wiedereinstellung: .

Wann gebührt ein Bonus?

Lösung:

Bis gebührt der Bonus weiter, da die Wiedereinstellung noch vor dem erfolgte. Für die neuerliche Wiedereinstellung am gebührt dagegen kein Bonus mehr.

Gi...

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