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Fahrtkostenvergütungen für Fahrten zu einer Baustelle und bei Montage- und Servicetätigkeit
Wie sind die vom Arbeitgeber gewährten Fahrtkostenvergütungen für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montage- oder Servicetätigkeit, die unmittelbar von der Wohnung angetreten werden, ab abgabenrechtlich zu behandeln?
1. Ausnahme- und Übergangsregelung bis
In § 124b Z 140 EStG war geregelt:
„Abweichend von § 26 Z 4 lit a letzter Satz1) können vom Arbeitgeber bis [!]
für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für Montagetätigkeit2) , die unmittelbar von der Wohnung aus angetreten werden,
S. 30 Fahrtkostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 lit a erster Satz3) behandelt werden oder das Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs 1 Z 6 beim Steuerabzug vom Arbeitslohn berücksichtigt werden.
Wird vom Arbeitgeber für diese Fahrten ein Pendlerpauschale im Sinne des § 16 Abs 1 Z 6 berücksichtigt, stellen Fahrtkostenersätze bis zur Höhe des Pendlerpauschales steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.“
1) Der „letzte Satz“ bestimmt: „Werden Fahrten zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend (mehr als 10 Tage) unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, ...