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PV-Info 5, Mai 2009, Seite 27

Gehaltsabzug für „Minusstunden“ zulässig?

Mag. Judith Morgenstern

Das Oberlandesgericht Wien hat in einer jüngst ergangenen Entscheidung den Entgeltabzug für „Minusstunden“ für unzulässig erklärt (, 10 Ra 100/08i). Der folgende Beitrag stellt kurz die Entscheidungsgründe dar und gibt Tipps, wie Sie diese unerwünschte Rechtsfolge verhindern können.

Sachverhalt

Im Unternehmen des Arbeitgebers erfolgte die Festlegung der Normalarbeitszeit durch Dienstpläne . Diese Dienstpläne sahen eine Wochenarbeitszeit vor, die unter der mit dem Arbeitnehmer vereinbarten Wochenstundenanzahl lag. Der Arbeitnehmer häufte aufgrund dieser Diensteinteilung in seiner knapp vierjährigen Dienstzeit mehr als 100 Minusstunden an, obwohl er stets die in den Dienstplänen angeordneten Arbeitsstunden erbracht hat und zusätzlich auch Urlaubs- und S. 28Krankenstandsvertretungen übernahm. Der Arbeitnehmer ist seiner Arbeitspflicht im angeordneten Umfang daher zur Gänze nachgekommen .

Entscheidung

Das Oberlandesgericht Wien hat in diesem Fall zutreffend den Gehaltsabzug des Arbeitgebers für die angehäuften 100 Minusstunden bei der Endabrechnung abgelehnt und beruft sich dabei auf § 1155 Abs 1 ABGB . Danach gebührt dem Arbeitnehmer auch für Dienstleistungen, die nicht zustande gekommen sind, das Ent...

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