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Literaturaufwendungen einer angestellten Buchhändlerin (§ 16 EStG)
Legt eine angestellte Buchhändlerin widerspruchsfrei und überzeugend die beruflichen Gründe für die Anschaffung von Literatur aus allen Sparten dar und erweist sich deren Anschaffung als objektiv sinnvoll, steht einer Anerkennung der Aufwendungen in im Schätzungsweg ermittelte, übliche (durchschnittliche) Literaturausgaben einer Privatperson übersteigender Höhe das Aufteilungsverbot nicht entgegen.
( RV/0314-F/11; Amtsbeschwerde beim VwGH unter 2011/15/0187 anhängig)