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PV-Info 5, Mai 2009, Seite 18

Steuerausgleich: Zur Behandlung von Werbungskosten

Reg.-Rat Heinz Bernold

Im Rahmen der Beitragsserie zur Arbeitnehmerveranlagung (AN-Vlg) widmet sich der dritte Teil den Werbungskosten gemäß §§ 16 und 17 EStG 1988. Im Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes schließt der folgende Text Frauen und Männer gleichermaßen ein – entsprechende Begriffe gelten für beide Geschlechter.

Werbungskostenpauschale

Werbungskosten sind grundsätzlich beruflich veranlasste Aufwendungen , die im Zusammenhang mit der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung (aktiver) nichtselbständiger Einkünfte stehen. Ohne Nachweis wird bei nichtselbständigen Einkünften (bereits im Zuge der Lohnverrechnung beim Arbeitgeber) der Werbungskostenpauschbetrag von € 132,– jährlich berücksichtigt.

Werbungskosten bei der laufenden Lohnverrechnung

Neben dem Werbungskostenpauschale werden vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung unter anderem berücksichtigt:

  • Pflichtversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Sozialversicherung,

  • Kammerumlagen und Wohnbauförderungsbeiträge und

  • das Serviceentgelt für die E-Card.

Der Arbeitgeber kann weiters neben dem Werbungskostenpauschale bei der Lohnverrechnung

  • Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen,

  • Pflichtbeiträge zu Versorgungseinrichtungen d...

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