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Voraussetzungen der Verständigung des Betriebsrats bei Kündigungsabsicht
Ein ordnungsgemäßes Kündigungsverfahren setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat noch vor Ausspruch einer Kündigung von seiner Kündigungsabsicht schriftlich verständigt. Der OGH hatte sich in einer Entscheidung mit der Frage zu befassen, welchen Voraussetzungen eine derartige Verständigung entsprechen muss ().
Sachverhalt
Der Arbeitgeber beabsichtigte, das Dienstverhältnis eines bestimmten Arbeitnehmers zu kündigen. Am übermittelte er dem Betriebsrat ein Schreiben mit folgendem Aufbau: Zunächst war der Text des an den Arbeitnehmer gerichteten Kündigungsschreibens angeführt. Dieses schloss mit dem Satz: „Im Sinne des § 105 ArbVG wurde der Betriebsrat von der Kündigung ordnungsgemäß verständigt.“ Dieser Satz wurde im Anschluss an einen dem Text des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer folgenden und durch Fettdruck hervorgehobenen Hinweis mit dem Inhalt „Mitteilung gemäß § 105 ArbVG an den Betriebsrat“ wiederholt. Abschließend war eine Rubrik zur Bestätigung der Übernahme des Schreibens angebracht.
Nachdem der Vorsitzende des Betriebsrats Kenntnis vom Schreiben des Arbeitgebers erlangt hatte, fragte er den betroffenen Arbeitnehmer unverzüglich, ob dieser...