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Kündigungsschutz bei freiwilliger Karenzverlängerung auf 2,5 Jahre
Mein Beitrag in PV-Info 12/2008, Seiten 23 ff, befasste sich unter anderem mit den Auswirkungen einer freiwilligen Karenzverlängerung auf 2,5 Jahre (nach der Geburt des Kindes) auf den besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass es dabei zu „Lücken“ im gesetzlichen Kündigungsschutz kommen könne. Der OGH hat nunmehr erstmals bestätigt, dass es tatsächlich zu einer derartigen Lücke kommen kann, und sich zudem mit der Zulässigkeit einer Arbeitgeberkündigung während einer solchen Lücke befasst ( s).
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin war seit als Lohnverrechnerin im Unternehmen beschäftigt. Aufgrund der Geburt des Kindes der Arbeitnehmerin am fand kurz danach, am , ein Gespräch der Arbeitnehmerin mit dem Geschäftsführer des Unternehmens statt, in dem die Arbeitnehmerin mitteilte, dass sie bis in Karenz gehen wolle, und zwar so lange, wie sie Kindergeld bekomme. Daraufhin wurde eine schriftliche Karenzvereinbarung dahin gehend getroffen, dass die Parteien „Karenz vom bis “ vereinbarten. Über einen allfälligen Kündigungs- oder Entlassungsschutz wurde anlässlich dieses Gespräches nicht gesprochen; die Parteien machten ...