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PV-Info 7, Juli 2009, Seite 12

Kombilohn neu (ab 1. 7. 2009)

Mag. Andreas Gerhartl

Das Modell des Kombilohns (Förderung des AMS für Arbeitgeber, die bestimmte Langzeitarbeitslose beschäftigen) wurde mit „wiederbelebt“. Die nunmehrigen Voraussetzungen sollen die Attraktivität des Modells im Vergleich zur Vorgängervariante erhöhen.

Zielgruppe

  • Personen über 50 Jahre,

  • Wiedereinsteiger,

  • begünstigte Behinderte,

die seit mehr als 182 Tagen arbeitslos sind.

Dauer der Förderung

Die Förderung nach dem neuen Kombilohnmodell dauert maximal ein Jahr .

Fördervoraussetzungen

Vorliegen eines vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einer zur Zielgruppe gehörenden Person mit einem Beschäftigungsausmaß von mindestens 16 Wochenstunden und einer monatlichen Beitragsgrundlage von mehr als € 650,– und maximal € 1.700,– .

Höhe der Förderung


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Beschäftigungsausmaß
Beitragsgrundlage
Förderhöhe
16 bis 34 Wochenstunden

€ 150,–/Monat
Mindestens 35 Wochenstunden
bis zu € 1.500,–/Monat
€ 300,–/Monat
mehr als € 1.500,–/Monat
(bis maximal € 1.700,–/Monat)
€ 150,–/Monat

Mag. Andreas Gerhartl
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