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Anspruch des (freigestellten) Betriebsratsmitglieds auf Beistellung einer Sekretärin bei Umstrukturierung und Betriebsänderungen?
Der OGH hatte sich erstmals über Klage des Angestelltenbetriebsrats eines Unternehmens mit der Frage zu befassen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem (freigestellten) Betriebsratsmitglied eine vollzeitbeschäftigte Sekretärin zur Verfügung zu stellen. Er hat dies mit der Begründung bejaht, dass dem Betriebsrat gerade in Phasen der Umstrukturierung und bei Betriebsänderungen ein größeres Bedürfnis an Bürokapazitäten zukommt als in Phasen des regelmäßigen Betriebsablaufs ().
Sachverhalt
Der Arbeitgeber betreibt ein Unternehmen mit rund 650 Angestellten, davon 350 im Außendienst. Der Arbeitgeber verfügt über eine Zentrale und drei Kundenbüros in Wien sowie über 45 Kundenbüros in ganz Niederösterreich. Der Angestelltenbetriebsrat besteht aus zehn Mitgliedern , darunter ein freigestelltes Betriebsratsmitglied . Zu den Aufgaben des Betriebsrates, die im Zusammenhang mit der Verlegung des Betriebssitzes anfielen, zählten die Verhandlungen mehrerer Betriebsvereinbarungen, die Ausarbeitung und Verhandlung eines Sozialplans, die Betreuung jener Mitarbeiter, die nicht am neuen Betriebssitz tätig sein werden, sowie die Teilnahme an einem Ausschuss, in dem mit ...