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Steuerausgleich: Zur Behandlung von außergewöhnlichen Belastungen
Der letzte Teil der Beitragsserie zur Arbeitnehmerveranlagung (AN-Vlg) widmet sich den außergewöhnlichen Belastungen gemäß §§ 34 und 35 EStG 1988. Im Sinn des Gleichbehandlungsgesetzes schließt der folgende Text Frauen und Männer gleichermaßen ein – entsprechende Begriffe gelten für beide Geschlechter.
Voraussetzungen
Im Zuge der AN-Vlg können außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen im Privatbereich des Arbeitnehmers . Sie dürfen weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben noch als Sonderausgaben abzugsfähig sein und müssen
außergewöhnlich sein,
zwangsläufig erwachsen und
die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen .
Man unterscheidet zwischen außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt vom Steuerpflichtigen zu tragen ist (und sich nur ein über den Selbstbehalt hinausgehender Betrag steuerlich auswirkt) und solchen, bei denen Aufwendungen ohne Selbstbehalt in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden.
Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist einkommensabhängig, liegt zwischen 6 % und 12 % und wird bei der AN-Vlg vom Finanzamt errechnet. Er vermindert sich um je 1 %, wenn der Alleinverdiener- ode...