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Checkliste Personalverrechnung Juni 2009
Letzte Möglichkeit der Durchführung der Lohnsteueraufrollungen im Sinn der Steuerreform
Fortsetzung der Abrechnung der Sonderzahlungen
Kontrolle der Bescheide über die Behindertenausgleichstaxe durch das Bundessozialamt:
Diese gehen regelmäßig im Laufe des Monats Juni den Arbeitgebern zu;
sie basieren auf den Daten der übermittelten Beitragsgrundlagennachweise;
die Ausgleichstaxe für jeden im Jahr 2008 nicht beschäftigten Behinderten beträgt 213,– pro Monat;
gegen den Bescheid kann binnen zweier Wochen nach Zustellung schriftlich Vorstellung erhoben werden, der aufschiebende Wirkung zukommt, dh die Zahlung des in Streit stehenden Teils der Ausgleichstaxe wird dadurch aufgeschoben;
die vorgeschriebene Ausgleichstaxe ist binnen sechs Wochen nach Zustellung zu entrichten.