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PV-Info 6, Juni 2009, Seite 5

Checkliste Personalverrechnung Juni 2009

Mag. Monika Kunesch
  • Letzte Möglichkeit der Durchführung der Lohnsteueraufrollungen im Sinn der Steuerreform

  • Fortsetzung der Abrechnung der Sonderzahlungen

  • Kontrolle der Bescheide über die Behindertenausgleichstaxe durch das Bundessozialamt:

    • Diese gehen regelmäßig im Laufe des Monats Juni den Arbeitgebern zu;

    • sie basieren auf den Daten der übermittelten Beitragsgrundlagennachweise;

    • die Ausgleichstaxe für jeden im Jahr 2008 nicht beschäftigten Behinderten beträgt 213,– pro Monat;

    • gegen den Bescheid kann binnen zweier Wochen nach Zustellung schriftlich Vorstellung erhoben werden, der aufschiebende Wirkung zukommt, dh die Zahlung des in Streit stehenden Teils der Ausgleichstaxe wird dadurch aufgeschoben;

    • die vorgeschriebene Ausgleichstaxe ist binnen sechs Wochen nach Zustellung zu entrichten.

Mag. Monika Kunesch, LL.M.
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