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Liebhaberei bei Verkauf (§ 2 EStG)
Die Veräußerung einer Einkunftsquelle vor Erreichen eines Gesamtüberschusses ist kein rückwirkendes Ereignis, das zu einer Bescheidabänderung berechtigt. Das Fehlen der Eignung einer Betätigung, in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamterfolg zu erzielen (Liebhaberei), ist vom Finanzamt allenfalls nach Wiederaufnahme des Verfahrens unter Feststellung eines Wiederaufnahmsgrundes und danach durch neue Sachbescheide zu behandeln.
( RV/2464-W/09; siehe dazu Nemec, UFSjournal 2011, 410)