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Die modulare Lehre – auch beitragsrechtlich flexibler
Durch die Novelle des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) im Jahr 2006 wurde die sog modulare Lehre eingeführt. Sie ermöglicht nicht nur eine flexiblere Ausbildung – die Flexibilität hat auch Auswirkungen auf den Lehrvertrag und die Beitragszahlung.
Für welche Lehrberufe gibt es die modulare Lehre?
Gemäß § 8 Abs 4 BAG kann der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit in den Ausbildungsvorschriften für einen Lehrberuf auch eine modulare Ausbildung festlegen. Derartige Verordnungen liegen bereits für folgende Lehrberufe vor:
Holztechnik,
Installations- und Gebäudetechnik,
S. 26 Kraftfahrzeugtechnik und
Werkstofftechnik.
Was bedeutet modulare Lehre?
Ein modularer Lehrberuf besteht aus einem Grundmodul und zumindest einem Hauptmodul sowie zumindest einem Spezialmodul.
Das Grundmodul enthält Fertigkeiten und Kenntnisse, die den grundlegenden Tätigkeiten eines oder mehrerer Lehrberufe entsprechen; Dauer: zwei Jahre.
Das Hauptmodul enthält Fertigkeiten und Kenntnisse, die dem Lehrberuf eigentümlichen Tätigkeiten und Arbeiten entsprechen; Dauer: ein Jahr.
Die Spezialmodule enthalten vertiefende und/oder ergänzende Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu einer weitergehenden Spezialisierung im Rahmen der beruflichen Erstausbildung führen un...