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Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei neuerlicher Erkrankung nach Kündigung während des Krankenstands
Was gilt, wenn der Arbeitnehmer, der während eines Krankenstands vom Arbeitgeber gekündigt wird, während der Kündigungsfrist wieder arbeitsfähig wird, jedoch danach während der Kündigungsfrist neuerlich erkrankt und dieser Krankenstand über das arbeitsrechtliche Ende hinausreicht?
Nach § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bzw § 9 Abs 1 Angestelltengesetz (AngG) behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn das Arbeitsverhältnis während des Krankenstands durch Kündigung des Arbeitgebers, berechtigten vorzeitigen Austritt aus Verschulden des Arbeitgebers oder S. 27durch unverschuldete Entlassung des Arbeitnehmers endet. Nach einer Entscheidung des OGH () ist unter Arbeitsverhinderung nur jene zu verstehen, die bei Ausspruch der Kündigung bereits eingetreten war. Der Entgeltfortzahlungszeitraum wird daher durch eine neuerliche Erkrankung , die mit der ursprünglichen Erkrankung in keinem Zusammenhang steht, nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus verlängert (vgl dazu auch NÖDIS Nr. 12/2008).