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Geänderte Rechtsprechung zum Krankenentgelt eines Arbeiters aufgrund eines Arbeitsunfalls
In seiner Entscheidung vom , 8 ObA 44/08s, kehrt der OGH wieder zu seiner Rechtsansicht des Jahres 1976 zurück () und kommt zu dem Ergebnis, dass als Ergebnis des anlassfallbezogenen Anspruchs auf Krankenentgeltfortzahlung von Arbeitern nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres kein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht. Diese Entscheidung stellt eine Abkehr von einer vom Sachverhalt ähnlich gelagerten Entscheidung des Jahres 2006 ( 9 Ob A 13/06 m) dar.
Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.
Sachverhalt
Zum Krankenentgelt eines Arbeiters nach einem Arbeitsunfall (§ 2 Abs 5 EFZG) wurde der OGH mit folgendem Fall befasst:
Der Kläger war ab beim beklagten Arbeitgeber als Arbeiter beschäftigt.
Ab befand er sich aufgrund eines Arbeitsunfalls im Krankenstand.
Zum wurde das Arbeitsverhältnis durch Arbe...