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Kein Anspruch auf Verzugszinsen im Arbeitslosenversicherungsrecht
In einer aktuellen Entscheidung hat der VwGH festgehalten, dass das Arbeitslosenversicherungsrecht keinen Anspruch auf Verzugszinsen vorsieht ().
Sachverhalt und Rechtsfrage
Die gegenständliche Entscheidung hat eine lange Vorgeschichte: Dem Arbeitslosen wurden vom Arbeitsmarktservice (AMS) – aufgrund zweier VwGH-Erkenntnisse – Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung nachgezahlt. Damit gab er sich jedoch nicht zufrieden, sondern begehrte auch Kostenersatz für die Verfahren vor dem VwGH (als Schadenersatzanspruch) sowie Verzugszinsen . Diese Ansprüche wurden zunächst gegenüber der Finanzprokuratur geltend gemacht, die sie jedoch nicht als berechtigt anerkannte. In der Folge wurde eine Klage beim VfGH eingebracht. Dieser wies die Klage aber als unzulässig zurück. Nun forderte der Arbeitslose seine Ansprüche vom AMS ein. Das AMS stellte daraufhin fest, dass im Arbeitslosenversicherungsrecht kein Anspruch auf Verzugszinsen bestehe und dass Schadenersatzansprüche in S. 24einem Amtshaftungsprozess geltend zu machen seien. Gegen die Abweisung des Anspruchs auf Verzugszinsen wurde Beschwerde an den VwGH erhoben.
Entscheidung des VwGH
Der VwGH bestätigte die...