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PV-Info 8, August 2008, Seite 23

Pfändung und Verpfändung im Saisonbetrieb

Mag. Elfriede Köck

Die stetig steigende Zahl von Exekutionen ist auch in Saisonbetrieben eine nicht zu leugnende Tatsache. Der folgende Beitrag soll Ihnen dabei helfen, den Umgang mit den spezifischen Problemen von Dienstverhältnissen mit Wiedereintritten zu meistern. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Pfändung und Verpfändung findet gerade im Zusammenhang mit Wiedereintritten ihren Niederschlag.

Gastbeitrag von Mag. Elfriede Köck, Mag. Elfriede Köck ist hauptberuflich für das Personalwesen in einem Gastronomiebetrieb zuständig. Sie ist Leiterin der Personalverrechnungskurse und Mitglied der Prüfungskommission „Personalverrechnung“ am WIFI Wien.

Pfändung

In der Regel erfährt der Arbeitgeber durch die Verständigung des Gerichts in Form eines Zahlungsverbots von der Pfändung, die eine Art der öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung zum Zweck der Gläubigerbefriedigung ist. Rechtlich großteils gleichgestellt sind die finanzbehördlichen und verwaltungsbehördlichen Exekutionen (zB zur Hereinbringung von Steuer- oder Sozialversicherungsschulden).

Verpfändung

Im Gegensatz dazu ist die Verpfändung privatrechtlicher...

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