Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verminderung/Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für niedrige Einkommen – Zweifelsfragen in der Praxis
Für Bezieher geringer Einkommen kommt es seit zu einer Verminderung bzw zu einem Entfall des vom Versicherten zu tragenden Anteils am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AlV). Die im Rahmen einer Novellierung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) umgesetzte Neuregelung dient vor allem durch die herbeigeführte Erhöhung der Nettolöhne des betroffenen Personenkreises der Absicherung der Konsumnachfrage und somit der Stabilisierung der Konjunktur. Anlässlich der zu diesem Thema stattgefundenen Referentenbesprechungen beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSVT) wurden einige in der Praxis aufgetretene Zweifelsfragen erörtert und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) einer Lösung zugeführt.
Gastbeitrag von Hannes Holzinger, Hannes Holzinger ist Mitarbeiter der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse und dort unter anderem für die Gestaltung des Dienstgebermagazins NÖDIS verantwortlich.
Die gesetzliche Regelung
§ 2a AMPFG lautet: „(1) Bei geringem Entgelt vermindert sich der gemäß § 2 zu entrichtende Arbeitslosenversicherungsbeitrag (Sonderbeitrag) durch eine Senkung des au...