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Konkurrierende Kündigungserklärungen
In einem einigermaßen kuriosen Fall hatte der OGH darüber zu befinden, welche Rechtsfolgen es auslöst, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer das zwischen ihnen bestehende Dienstverhältnis jeweils am selben Tag kündigen ().
Sachverhalt und Rechtsfrage
Der Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber mit Schreiben vom 15. 11., das dem Arbeitnehmer am 16. 11. zuging, zum 23. 11. gekündigt. Ebenfalls mit Schreiben vom 15. 11., das dem Arbeitgeber wiederum am 16. 11. zuging, kündigte der Arbeitnehmer mit 18. 11. zum 24. 11. In Folge war strittig, ob dem Arbeitnehmer ein Abfertigungsanspruch zustand oder ob dieser wegen Selbstkündigung des Arbeitnehmers ausgeschlossen war.
Entscheidung der Gerichte
Der Anspruch wurde von allen drei Instanzen im Ergebnis bejaht; die Begründung dafür divergiert allerdings. Das Erstgericht befand, die Kündigungserklärung des Arbeitnehmers könne keine Rechtswirkungen mehr entfalten, weil sie durch die Auflösungserklärung des Arbeitgebers überholt worden sei. Das Berufungsgericht meinte, entscheidend sei nicht, ob die Kündigungserklärung des Arbeitgebers jene des Arbeitnehmers überholt habe, sondern dass der Arbeitnehmer...