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Rauchen am Arbeitsplatz
Rechtliche Grundlage für die nachstehende Information ist im Wesentlichen § 30 Arbeitnehmerschutzgesetz.
Rauchverbot
Das Rauchen ist am Arbeitsplatz verboten , wenn aus betrieblichen Gründen Raucher und Nichtraucher gemeinsam in einem
Büroraum oder
vergleichbaren Arbeitsraum
arbeiten müssen, der nur von Betriebsangehörigen genutzt wird.
Für Büroräume und vergleichbare Arbeitsräume, in denen Raucher und Nichtraucher gemeinsam arbeiten, besteht Rauchverbot, ohne dass der Arbeitgeber dies ausdrücklich anordnen muss. Das Erteilen einer Raucherlaubnis durch den Arbeitgeber an einzelne Mitarbeiter ist unwirksam .
S. 24 Hinweis für die Praxis
Sind in einem Büroraum oder einem vergleichbarem Arbeitsraum nur Raucher beschäftigt, besteht kein Rauchverbot . Es empfiehlt sich daher, bei Personaleinsatz und Personalplanung auf die Rauchgewohnheiten der Mitarbeiter Rücksicht zu nehmen!
Rauchmöglichkeit
Nicht erfasst vom Rauchverbot sind
Arbeitsräume, die auch von Betriebsfremden genutzt werden, sowie
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