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SWK 7, 1. März 2012, Seite 400

Vergnügungssteuer Slbg.

Auch eine Vernetzung von Endgeräten mit Rechnern, die in einem anderen Bundesland (oder im Ausland) stehen, hindert nicht die Qualifikation der Endgeräte als Spielapparat im Sinne des Salzburger Vergnügungssteuergesetzes 1998. – (§ 2 Abs. 2 Z 6 Slbg. Vergnügungssteuergesetz 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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