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PV-Info 10, Oktober 2008, Seite 37

Befristung eines Dienstverhältnisses

Mag. Andreas Gerhartl

In der Entscheidung vom , 8 ObA 79/07m, hatte der OGH über die Auslegung einer Vereinbarung über die Befristung eines Dienstverhältnisses zu befinden. Die dabei von ihm angestellten Erwägungen sind nicht bloß für den konkreten Anlassfall bedeutsam.

Sachverhalt und Rechtsfrage

Ein Dienstverhältnis war für die Dauer der Abwesenheit einer anderen Mitarbeiterin befristet . Der Vorgesetzte des Dienstnehmers erklärte im Zuge der Vereinbarung dieser Befristung, die betreffende Mitarbeiterin befinde sich bis in Karenz; den Grund für die Karenzierung erwähnte er nicht. Am erfuhr der Dienstnehmer, dass diese Mitarbeiterin ihr Dienstverhältnis zum beendet hatte; zwei Tage später teilte ihm der Dienstgeber mit, dass sein Dienstverhältnis am durch Zeitablauf ende. Strittig war, ob dem Dienstnehmer Kündigungsentschädigung für den Zeitraum von bis zustand.

Auslegung der Befristungserklärung

Der OGH entschied, dass die vom Vorgesetzten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Befristung des Dienstverhältnisses gegenüber dem Dienstnehmer abgegebene Mitteilung , die Mitarbeiterin, für deren Abwesenheit das Dienstverhältnis befristet wurde, befinde sich bis in Karenz...

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