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Kunstförderungsbeitrag
Aus § 1 Abs. 1 Z 1 KunstförderungsbeitragsG ergibt sich, dass der Kunstförderungsbeitrag an die für Radioempfangseinrichtungen gemäß § 3 RGG zu entrichtende Gebühr gekoppelt ist. – (§ 1 Abs. 1 Z 1 KunstförderungsbeitragsG), (Abweisung)
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